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Schön, dass Sie sich bei uns informieren möchten.

Aus gegebenem Anlass

 

 

"...Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt, und läßt andere kämpfen für seine Sache, der muß sich vorsehen:

 

Denn wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage.

 

Nicht einmal Kampf vermeidet, wer den Kampf vermeiden will, denn er wird kämpfen für die Sache des Feindes,

wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat."

 

Bertold Brecht


 

 

 

Unser Slogan: " Wir schaffen das"

 

Sie sind herzlich willkommen auf der Homepage der nach DDR-Gesetzen geschiedenen Frauen!

 

Wer sind wir?

 

Wir sind Frauen, die nach DDR - Recht geschieden wurden, und deren Rentenansprüche, wie sie im Einigungsvertrag zur Überführung vorgegeben wurden, n o c h  n i c h t  gewährt wurden, ja ersatzlos gestrichen wurden!

 

Das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) beseitigte ab 01.01.1992 den Eigentums-, Bestands- und Vertrauensschutz für unsere Alterssicherungsansprüche.

 

Es bewirkte damit verminderte Versicherungsrenten und insbesondere frauenspezifische Diskriminierung!

 

Nachdem viele engagierte Frauen seit 1992 vergeblich im Alleingang versucht haben, auf die Ungerechtigkeiten,

die unsere Rentenberechnung betrifft, aufmerksam zu machen, haben wir uns 1999 im

Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V. zusammengeschlossen. 

 

Worin besteht die Ungerechtigkeit?

 

Im Rentenüberleitungsgesetz fanden weder die besonderen Regelungen für Frauen in der DDR noch analoge Regelungen der Bundesrepublik Deutschland, u.a. Versorgungsausgleich und Geschiedenen-Witwenrente, Berücksichtigung.

Bei den Vorteilen, die Frauen beim Erwerben von Rentenanwartschaften in der DDR hatten, waren sie nicht auf einen Versorgungsausgleich angewiesen. In der BRD und dem West- Rentenrecht ist das anders. Solche Vorteile speziell für Frauen gibt es nicht, geschweige denn Arbeit zu gerechter Bezahlung.

Den geschiedenen Frauen steht deshalb ein angemessener finanzieller Ausgleich zu,

denn durch diese Regelungen sind insbesondere geschiedene Frauen in den neuen Bundesländern hinsichtlich ihrer Versorgungssituation wesentlich schlechter gestellt als Frauen in den alten Bundesländern, da sie z.B. von dem Teilhaben an Rentenanwartschaften des früheren Ehemannes vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurden. 

 

Was wollen wir?

 

Ziel des Vereins ist es, sich dafür einzusetzen, dass die rechtmäßig während der DDR-Zeit erworbenen Ansprüche der geschiedenen Frauen auf eine angemessene Rente durchgesetzt werden und damit eine Angleichung bzw. Gleichstellung mit den Rechten  a l l e r  geschiedenen Frauen in der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird! 

 

Was tun wir?

 

Wir haben seit Februar 2010, nachdem der juristische Weg in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschöpft ist und keinen Erfolg brachte, eine Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht und dem UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen(CEDAW) unser Anliegen vorgetragen. Mittlerweile wurde ein umfangreicher Antrag eingereicht. Dieser soll im Herbst im Ausschuss behandelt werden. Außerdem suchen wir weiterhin Gespräche mit Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie Kontakte zu allen Medien, um unsere Rechte  einzufordern. 

 

Verein der in der DDR geschiedenen Frauen